Einschulung 2026

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklasskinder,

gerne möchten wir Ihnen auf diesem Weg einige Informationen zur Einschulung Ihres Kindes zukommen lassen.

 

Schuleinschreibung an der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße, Fürth im Schuljahr 2026/27

 

Elternabend:

Der Elternabend für die zukünftigen Erstklässler findet am Donnerstag, den 12.02.2026 um 19 Uhr in der Turnhalle der Grundschule statt.

 

- Anmeldeformalitäten:

Ein Erziehungsberechtigter kommt am Termin des Schulspiels (Freitag, 13. März 2026) persönlich mit dem zukünftigen Schulkind zur Anmeldung in die Schule. Das Zeitfenster kann am Elternabend ausgewählt werden. Sind Sie nicht anwesend, wird Ihnen rechtzeitig ein Termin zugeteilt.

Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 geboren wurden und ihren Wohnsitz innerhalb des Schulsprengels der Grundschule Friedrich-Ebert-Schule haben. Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/27 verschoben haben (Korridorkinder).

Bitte bringen Sie die

  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch,
  • Impfnachweis,
  • den Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung (wenn vorhanden),
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss, mit.

- Kennenlernen der Grundschule:

Im Juni / Juli dürfen die zukünftigen Erstklässler die Grundschule mit Ihren Erziehern in einer Schnupperstunde kennenlernen. Eine Einladung, die Grundschule zu besuchen, wird rechtzeitig an die Kindergärten gegeben.

 

- 1. Schultag:

Informationen zum ersten Schultag am Dienstag, 15. September 2026 erhalten Sie mit weiteren Terminen rechtzeitig von der Schule.

 

- Gastschulanträge:

Ab den Schulbesuchsjahr 2026/27 soll nun auch für Erstklässler der Gastschulantrag über ein Onlineformular gestellt werden. Das Formular und weitere Informationen sind auf der Stadt Fürth Website unter

 https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gastschulverhaeltnis-an-einer-grund-oder-mittelschule-beantragung-der-genehmigung-3532/

 erreichbar. 

 

Welche Kinder sind schulpflichtig?

 

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2020). Alle Kinder müssen in der Schule angemeldet werden.

 

- Korridor-Kinder:

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, sind sogenannte Korridor-Kinder und können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2026/27) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2027/28) eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2027/28) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2026 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Geben die Eltern bis 10. April 2026 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2026/27) schulpflichtig.

 

- Zurückstellung:

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder, die vor dem 1. Juli geboren wurden, auf Antrag der Eltern zurückzustellen. In diesem Fall entscheidet der Schulleiter über die Zurückstellung. Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei der Schulleitung im Februar.

 

- Vorzeitige Einschulung (Kann-Kinder):

Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2020 und 31. Dezember 2020 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.  

 

Selbstverständlich stehen wir für Fragen telefonisch zur Verfügung.